Lukas Budimaier

AGBs

Diese AGB regeln die Leistungen und Arbeitsweise von Lukas Budimaier („Fotograf“) bei der Erbringung fotografischer Dienstleistungen.

Sie gelten weltweit für alle Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden.

Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an und bestätigt, sie gelesen und verstanden zu haben.

1. Allgemeine Bestimmungen
Die fotografischen Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Änderungen müssen vor ihrer Umsetzung von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden.

Der Fotograf arbeitet eigenständig. Drittparteien dürfen keine Agenturprovisionen erheben, sofern dies nicht im Vorfeld schriftlich vereinbart wurde.

Der Fotograf unterliegt keinen Wettbewerbs- oder Konkurrenzverboten.

2. Buchung, Zahlung und Stornierung
Eine Buchung gilt als bestätigt, sobald die Vereinbarung per E-Mail, WhatsApp oder Telefon erfolgt ist.
Eine Anzahlung ist nicht erforderlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der gesamte Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt in Euro spesenfrei zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 2 % pro Tag berechnet.

Wird ein Termin verschoben, bemüht sich der Fotograf im Rahmen seiner Verfügbarkeit um einen Ersatztermin ohne Mehrkosten, sofern die Anfrage mehr als 4 Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin erfolgt.

Stornierungsbedingungen
Bis 7 Tage oder weniger vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
Bis 4 Wochen oder weniger vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars zuzüglich bereits entstandener Kosten
Mehr als 4 Wochen vor dem Termin: kostenfrei

3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle relevanten Informationen zum Auftrag (Ort, besondere Anforderungen, Zeitplan) vollständig und korrekt bereit. Er stellt sicher, dass abgebildete Gegenstände, Gebäude, Marken, Kunstwerke oder sonstige Elemente rechtlich für die vereinbarte Nutzung freigegeben sind. Erforderliche Genehmigungen, z. B. für Grundstücke, Locations oder Veranstaltungen, sind vom Auftraggeber einzuholen. Der Fotograf haftet nicht für die Folgen fehlender Genehmigungen.

4. Urheberrecht und Eigentum
Sämtliche erstellten Bilder und Daten unterliegen dem Urheberrecht (§ 1 UrhG) und bleiben Eigentum des Fotografen.

Einfaches Nutzungsrecht: Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Angebot definierten Zweck, in den dort genannten Medien, für eine Laufzeit von 12 Monaten ab Erstveröffentlichung und innerhalb des Landes, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat. Eine darüber hinausgehende Nutzung (z. B. zusätzliche Länder, längere Laufzeit, weitere Medien oder kommerzielle Kampagnen) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist kostenpflichtig. Bilder dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen nicht verändert, beschnitten, bearbeitet oder unbearbeitet an Dritte weitergegeben werden. Der Fotograf ist berechtigt, die erstellten Bilder für Eigenwerbung zu verwenden und – sofern keine Exklusivrechte vereinbart wurden – auch anderen Kunden zu lizenzieren. Bei fehlender oder falscher Urhebernennung kann eine Vertragsstrafe von 500 € pro Verstoß fällig werden.

5. Nutzungsrechte
Nutzungsrechte werden ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang eingeräumt. Ein einfaches Nutzungsrecht bedeutet, dass der Auftraggeber das Werk wie vereinbart nutzen darf, der Fotograf es aber auch selbst nutzen oder an andere Kunden lizenzieren darf.

Jede weitergehende Nutzung (z. B. zusätzliche Medien, Länder oder längere Laufzeit) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Nutzung vor vollständiger Zahlung ist nur auf Basis eines schriftlich bestätigten Kostenvoranschlags möglich und jederzeit widerrufbar.

6. Nutzung der Bilder durch den Fotografen
Der Fotograf darf ausgewählte Werke für Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio, Wettbewerbe, Ausstellungen) verwenden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Soll der Auftraggeber exklusive Rechte erhalten, wird hierfür ein gesondertes Honorar vereinbart, dessen Höhe sich nach Art, Dauer, Reichweite und Exklusivität der Nutzung richtet.

7. Persönlichkeitsrechte
Falls erforderlich, ist der Auftraggeber für die Bereitstellung von Model-Releases, Property-Releases oder Quitclaims verantwortlich.

Der Fotograf haftet nicht für fehlende Freigaben und wird vom Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich etwaiger Rechtskosten – freigestellt.

8. Lieferung & Archivierung
Die Bildauswahl erfolgt durch den Fotografen im Rahmen des vereinbarten Auftragsumfangs. RAW-Dateien werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Bearbeitete Bilder werden innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens geliefert. Die Auslieferung erfolgt über eine Online-Galerie oder einen Downloadlink, der 3 Monate lang abrufbar ist. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Bilddateien dauerhaft zu archivieren und behält sich vor, diese nach Ablauf der 3 Monate zu löschen. Die Sicherung der Bilder obliegt dem Auftraggeber.

9. Social Media & Buyout
Social-Media-Nutzung ist im vereinbarten Rahmen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Agenturen, Influencer, Plattformen) erfordert die schriftliche Zustimmung des Fotografen. Bei Veröffentlichung ist der Urheber mit „©Lukas Budimaier / @lukasbudimaier“ zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Jede kommerzielle Nutzung ohne entsprechende Kennzeichnung erfordert den Erwerb eines Buyouts. Die Buyout-Gebühr richtet sich nach Art, Dauer, Reichweite und Exklusivität der Nutzung und beginnt bei 150 € pro Bild.

10. Haftung & Ausfall
Fällt der Fotograf aus Gründen aus, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, Unfall, technische Defekte, höhere Gewalt), informiert er den Auftraggeber unverzüglich und bemüht sich, wenn möglich, um einen geeigneten Ersatz. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Der Fotograf haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Umstände außerhalb seiner Kontrolle entstehen, einschließlich witterungsbedingter Ausfälle, behördlicher Anordnungen oder höherer Gewalt. In solchen Fällen gilt die vereinbarte Stornoregelung.

Sollte die Leistung infolge solcher Umstände nicht erbracht werden können, ist die Haftung des Fotografen auf die Rückzahlung bereits gezahlter Beträge beschränkt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

11. Reise- & Nebenkosten
Reise-, Übernachtungs- und Spesenkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Für Pkw-Fahrten wird eine Fahrtkostenpauschale von 0,80 €/km (ab Standort des Fotografen) berechnet. Bahn-, Flug- und Mietwagenkosten werden nach tatsächlichem Aufwand gegen Nachweis abgerechnet. Spesen und Übernachtungen werden gemäß den geltenden steuerlichen Pauschalen berechnet.

12. Zahlungen aus dem Ausland
Rechnungen sind in Euro spesenfrei für den Empfänger zu begleichen. Alle Bank- und Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Zahlungen in Fremdwährungen gilt der am Rechnungsdatum gültige EZB-Referenzkurs, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

14. Anwendbares Recht
Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Berücksichtigung des anwendbaren EU-Rechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Gericht Zell am See in Österreich.

Bestätigung
Mit der Buchung von fotografischen Leistungen bei Lukas Budimaier bestätigt der Auftraggeber, diese AGB vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.